Kleiner Piks zur rechten Zeit

Wissenswertes über das Neugeborenen-Screening

Bereits wenige Tage nach der Geburt werden Babys in Deutschland ein paar Tropfen Blut entnommen: Neugeborenen-Screening nennt sich die Untersuchung auf mögliche angeborene Erkrankungen des kleinen Menschen. Was sich dahinter verbirgt, haben wir nachgefragt.



Bild: Synagis

Ein kleiner Piks am dritten Tag – das ist für die meisten Babys alles. Die Blutstropfen auf dem Löschpapier wandern in ein Speziallabor, wo sie gründlich untersucht werden. Meist hören Eltern nie wieder etwas davon. Ein gutes Zeichen. Nur in einem von etwa 200 Fällen finden die Mediziner Hinweise auf eine Störung des kleinen Organismus. Dennoch ist es wichtig, dass alle Neugeborenen den Gesundheitscheck erhalten. Denn einige der 16 verschiedenen Stoffwechsel- oder Hormonstörungen, nach denen die Laboratorien fahnden, sind anfangs vollkommen unauffällig, können jedoch nach ein paar Tagen bereits schwere körperliche oder geistige Behinderungen auslösen. Ein Schicksal, das betroffenen Kindern heute meist erspart bleibt. Denn „Screening“ – so die Übersetzung – ist eine Massenuntersuchung, bei der mit einer bestimmten Methode untersucht wird, wer krank oder vielleicht von Krankheit bedroht ist.

Der Zeitpunkt zählt

Die Blutentnahme für das Screening passiert im Rahmen der zweiten U-Untersuchung (U2) zwischen dem 3. und 5. Lebenstag. Mit einem Piks in die Ferse werden ein paar Tropfen Blut auf ein Spezialpapier getropft. Die Stelle am Fuß ist geeignet, weil sie gut durchblutet ist, die Kleinen den Einstich hier aber kaum spüren. Wichtig: Die Entnahme soll zwischen der 36. und 72. Lebensstunde erfolgen; vor diesem Zeitpunkt wären die Blutwerte durch den Geburtsstress des Säuglings möglicherweise verfälscht und würden unnötige Nachkontrollen verursachen. Sind Mutter und Kind nicht mehr in der Klinik, nehmen Hebamme oder Kinderarzt die Prozedur vor und schicken die Proben an das zuständige Labor. Sollte sich tatsächlich eine „Unregelmäßigkeit“ im Blut eines Kindes zeigen, wird noch eine zweite Probe entnommen und geprüft. Erst wenn sich ein Verdacht wiederholt bestätigt, werden Eltern und Ärzte informiert und Spezialisten hinzu gezogen.

Trotz Befund gute Perspektiven

Obwohl das Screening heutzutage eine selbstverständliche Vorsorgemaßnahme ist, müssen Eltern vor oder kurz nach der Geburt ausdrücklich zustimmen. Zusammen mit einem Informationsblatt erhalten sie in der Geburtsklinik oder von der Hebamme ein Formular für ihre Unterschrift. Kaum ein Elternpaar entscheidet sich aber dagegen. Denn ist ausgerechnet ihr Kind eines der wenigen betroffenen, kann die Erkrankung so rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Etwa bei einer „Hypothyreose“ – ein Schilddrüsenhormonmangel, durch den sich Skelett und Nervensystem nur langsam entwickeln: Ein unbehandeltes Kind würde erst im Schulalter Sprechen und Laufen lernen. Bei einer frühzeitigen Hormonbehandlung dagegen kann sich das Kind normal entwickeln. Ob Hormonstörung oder eine seltene Störung der inneren Stoffwechselprozesse, wie beim Um- und Aufbau von Eiweiß oder Fett – bei allen über das Screening entdeckten Befunden können Fachärzte den Kindern zu diesem frühen Zeitpunkt mit Medikamenten oder einer Therapie helfen.

Neue Regeln für ein erfolgreiches Konzept

Experten wollen das Screeningprogramm in den nächsten Jahren weiter verbessern. So tragen die Krankenkassen momentan zwar oft die Kosten für das lebenswichtige Screening, in einigen Regionen müssen Labore und Universitäten aber noch zuschießen, weil eine einheitliche Regelung fehlt. Und in Ausnahmefällen müssen Eltern, die privat versichert sind, etwas dafür bezahlen. Doch noch in diesem Jahr soll mit der so genannten Kinderrichtlinie eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden, sodass alle Krankenkassen für die Untersuchungen aufkommen. Darüber hinaus wollen die Experten Programme entwickeln, durch die betroffene Kinder über mehrere Jahre explizit betreut und versorgt werden, indem sie beispielsweise regelmäßig zu Nachuntersuchungen aufgerufen werden. Screeningzentren müssen daher mit geeigneten Behandlungszentren eng zusammen arbeiten. Eine weitere angestrebte Regelung: Jedes Kind soll bis zum siebten Lebenstag erfasst werden – etwa durch einen Kontrollstempel im gelben Untersuchungsheft –, damit ein versäumtes Screening sofort nachgeholt werden kann. Derzeit liegt die Screeningrate nur bei 95 Prozent.

Dr. Oliver Blankenstein
Leiter des Screeninglabors an der Charité Berlin


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INFO

Auf dem Vormarsch: Das Hörscreening

Zwei von 1.000 Neugeborenen kommen mit einem Hörproblem auf die Welt. Ein schlechtes Gehör bleibt bei Babys aber oft monatelang unerkannt und kann zu erheblichen Hör- und Sprachentwicklungsstörungen führen. Einfache Testverfahren, bei denen eine Sonde im Gehörgang die Reaktionen des Ohrs misst, können in den ersten Lebenstagen schmerzfrei eine Innenohrschwerhörigkeit erkennen. Einzelne Geburtskliniken – in Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen und im Saarland – bieten ein solches Hörscreening bereits als Service an. Experten fordern aber eine bundesweite, kassenfinanzierte Ausdehnung des Programms. Denn werden Probleme früh erkannt, kann man auch betroffenen Babys in den ersten Lebenswochen durch Hörgeräte die Welt der Töne und Laute zugänglich machen.



01.08.2007
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